Die Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit auf Antrag des Vorstandes einberufen werden. Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies ein
Drittel der Mitglieder des Vereins schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden schriftlich an die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens drei Tage vorher bei dem/der Vorsitzenden schriftlich mit sachgemäßer Begründung eingereicht werden.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen ist auf Antrag eine schriftliche Abstimmung durch Stimmzettel erforderlich.Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Über die Sitzung der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem/der Vorsitzenden, dem/der Schulleiter/in und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Entgegennahme des Jahresberichtes des/der Vorsitzenden
- Entgegennahme des Jahresberichtes des/der Musikschulleiters/in
- Beschlußfassung über die Jahresrechnung und die Rechnungsprüfung
- Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstands aus dem Kreis der Vereinsmitglieder
- Satzungsänderungen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Entscheidung über den Widerspruch eines/einer Ausgeschlossenen
- Auflösung des Vereins
- Erlaß der Schulordnung
- Beratung über Anträge des Vorstandes oder der Mitglieder
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