Bitte ausfüllen.
Meine Tochter / meinen Sohn melde(n) ich(wir) hiermit zum Unterricht an der Musikschule Schramberg e.V. an. Ich/Wir anerkenne(n) die in der Schul- und Gebührenordnung enthaltenen Bestimmungen. Die Gebührenordnung und die Schulordnung können während der Bürozeiten bei der Verwaltung der Musikschule Schramberg e.V. eingesehen werden, oder hier heruntergeladen werden.
(mit * gekennzeichnete Felder bitte unbedingt ausfüllen)
Nach § 7 der Schulordnung können Schüler für alle Unterrichtseinheiten nur zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres abgemeldet werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Kündigung muss schriftlich eingehen.
1. Einzugsermächtigung: Ich/Wir ermächtige(n) den Zahlungsempfänger, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen.
2. SEPA-Lastschrift-Mandat: Ich/Wir emächtige(n) den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird der Zahlungsempfänger mich/uns über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
Angaben zum Zahlungsempfänger
Bildverwertung Mit der Anmeldung zum Unterricht an der Musikschule Schramberg e.V. erklärt sich der/die Schüler/in bzw. bei minderjährigen Schülern der/die Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass Fotos/Videos des Schülers/der Schülerin, die aus Anlass von schulischen Veranstaltungen und Aktivitäten aufgenommen wurden, in Drucksachen und auf der Internetseite der Musikschule und der Stadt Schramberg veröffentlicht werden. Dies gilt nicht, sofern der/die Schüler/in bzw. bei minderjährigen Schülern der/die Erziehungsberechtigte der Schul- oder Verwaltungsleitung gegenüber schriftlich der vorstehenden Regelung widersprochen hat.
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