Gebührenordnung

Die Gebühren der Musikschule Schramberg werden, sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben ist monatlich (12 Monate) zur Zahlung fällig. 

Da sich die Stadt Schiltach und die Gemeinde Schenkenzell auf Grund einer Vereinbarung an den Kosten der Musikschule beteiligen, werden Schülerinnen und Schüler aus diesen Gemeinden wie einheimische Schüler veranlagt. Das Gleiche gilt ab dem 01.04.2022  für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Hardt

Bei allen Gebühren handelt es sich um Pauschalbeträge!
Diese sind ganzjährig - auch in den Ferien - zu bezahlen. 

Ermäßigungen

1. Geschwisterermäßigung:

Wenn mehrere Kinder einer Familie Unterricht an der Musikschule erhalten, wird folgende Geschwisterermäßigung gewährt:
Familie mit 2 Musikschülern - 20 % für das zweite angemeldete Kind
Familie mit 3 Musikschülern - 35 % für das zweite und dritte angemeldete Kind
Familie mit 4 und mehr - 55 % für das 2, 3, und jedes weitere angemeldete Kind. 

2. Mehrfachermäßigung
Schüler, die mehrere Fächer belegen, erhalten für das günstigere Fach 10 % Ermäßigung.

3. Sozialermäßigung
Eine Sozialermäßigung kann auf Antrag gewährt werden.
Hierüber entscheidet der geschäftsführende Vorstand. 

4. Ermäßigung bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises
5 %   Ermäßigung beim Behinderungsgrad 20 %
10 % Ermäßigung beim Behinderungsgrad 40 %
15 % Ermäßigung beim Behinderungsgrad 60 %
20 % Ermäßigung beim Behinderungsgrad 80 %
25 % Ermäßigung beim Behinderungsgrad 100 %

Hier steht Ihnen die jeweils aktuelle Gebührenordnung als PDF bereit.

Für Kooperationen gilt eine spezielle Gebührenordnung.